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   FG Köln, 10.06.1999 - 7 K 448/96   

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https://dejure.org/1999,11337
FG Köln, 10.06.1999 - 7 K 448/96 (https://dejure.org/1999,11337)
FG Köln, Entscheidung vom 10.06.1999 - 7 K 448/96 (https://dejure.org/1999,11337)
FG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 7 K 448/96 (https://dejure.org/1999,11337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Antrages auf Steuerfestsetzung aus formellen Gründen; Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen; Anspruch auf anderweitige Veranlagung; Zusammen veranlagte Ehegatten

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1020
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Niedersachsen, 15.07.2005 - 11 K 87/05

    Anspruch auf Aufhebung eines rechtswidrigen Schätzungsbescheides bei Versäumung

    Wird aber die Ablehnung von der Finanzbehörde wie im Streitfall auf formelle Gründe gestützt, ist gleichwohl nur die Verpflichtungsklage gegeben (FG Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 7 K 448/96, EFG 1999, 1020, rkr.).

    Die zur Vorgängernorm in § 71 Abs. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung entwickelten Grundsätze über das "Aufgreifen des Steuerfalls" durch das Finanzamt sind durch die heute geltende Gesetzesfassung nicht mehr anwendbar (vgl. FG Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 7 K 448/96, EFG 1999, 1020 m. w. N.).

  • BFH, 26.09.2001 - IV R 31/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1020 veröffentlicht.
  • FG Köln, 27.04.2006 - 10 K 1703/05

    Veranlagung nach Schätzungsbescheid

    b) Nach einer teilweise vertretenen Ansicht ist jedoch eine erklärungsgemäße Veranlagung durch die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG bei Eingang der Steuererklärung nach Ablauf der 2-Jahres-Frist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Schätzungsbescheid ergangen ist, den der Steuerpflichtige rechtzeitig mit dem Einspruch angefochten hat, und im Zuge des anschließenden Rechtsbehelfs- bzw. Klageverfahrens in die Einkommensteuererklärung eingeht (FG Hamburg, Urteil vom 16. Juni 1999 VII 138/98 und FG Köln, Urteil vom 10. Juni 1999 7 K 448/96, EFG 1999, 1020, ohne allerdings auf die verfahrensrechtliche Problematik und die Bedenken des Senats hinsichtlich des begrenzten Anwendungsbereichs des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG einzugehen).
  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 1839/00

    Durchführung einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer; Versäumung der

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  • FG Hamburg, 14.10.2003 - I 42/02

    Keine Ablaufhemmung des § 170 Abs. 2 AO bei freiwilliger Abgabe der

    Die Klage ist als Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO ) zulässig, denn sie richtet sich gegen die Ablehnung einer Antragsveranlagung (vgl. hierzu FG Köln EFG 99, 1020).
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